Neue Wahlperiode, neue Kommunalverfassung
Durch eine in Kraft getretene Änderung der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann die Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft und Stadtverwaltung mit Beginn der neuen Wahlperiode vereinfacht werden. Der bürokratische Aufwand kann gesenkt und unnötige Formalien vermieden werden.
So ermöglicht die neue Kommunalverfassung beispielsweise regulär sogenannte Hybrid-Sitzungen durchzuführen, bei denen die Teilnahme per Videokonferenz möglich ist. Die Abstimmung erfolgt anstelle des Handzeichens mit elektronischen Hilfsmitteln.
Neben dem Hauptausschuss werden künftig 14 Fachausschüsse gebildet. Neu sind der Bürgerservice-Ausschuss, der sich um die Belange der Digitalisierung, der Ortsämter, um Brandschutz und Ordnung kümmert, und der Tourismusausschuss als Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde.
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