Neue Hebesatzsatzung für die Grundsteuer
Finanzsenator Dr. Chris von Wrycz Rekowski: „Mit der vorliegenden Hebesatzsatzung lösen wir unser Versprechen ein, die Grundsteuerreform in Rostock aufkommensneutral umzusetzen. Es wird hier also keine versteckte Steuererhöhung geben. In der neuen Satzung haben wir die Hebesätze so angepasst, dass das zukünftige Grundsteueraufkommen gegenüber den Vorjahren insgesamt gleichbleibt. Wichtig ist aber: Im Einzelfall kann sich die Steuer trotzdem erheblich verändern.“
Die eingebrachte Hebesatzsatzung weist als zukünftige Hebesätze für die Grundsteuer A 345 v. H. und für die Grundsteuer B 438 v. H. aus. Soweit die Bürgerschaft die neue Satzung beschließt, gelten diese angepassten Hebesätze ab 1. Januar 2025.
Berechnet wurden die neuen Hebesätze auf Basis der Grundsteuermessbescheide, die mittlerweile in mehr als 97 % der Fälle durch die zuständigen Finanzämter Rostock und Ribnitz-Damgarten erstellt und der Stadtverwaltung übermittelt wurden. Für die Bewertung wurde dabei in Mecklenburg-Vorpommern das Bundesmodell angewendet.
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