Landtagswahl in Rostock gut vorbereitet
Etwa 168.000 Rostockerinnen und Rostocker, darunter rund 2.400 Erstwählerinnen und Erstwähler, sind wahlberechtigt. Ihre Stimme können sie 134 Wahllokalen abgeben. Darüber hinaus zählen 52 Briefwahlvorstände die Stimmen der Briefwählerinnen und Briefwähler aus.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird in einem der 36 Wahlkreise eine Wahlkreisabgeordnete oder ein Wahlkreisabgeordneter direkt gewählt. Mit der Zweitstimme wird eine Landesliste gewählt. Die Zweitstimmen sind maßgeblich dafür, wie viele Sitze die Parteien insgesamt im Landtag erhalten. Bei der Sitzverteilung werden grundsätzlich nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.
Das amtliche Endergebnis der Landtagswahl in den Rostocker Wahlkreisen 4, 5, 6 und 7 stellt der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung am Dienstag, 28. September 2026, fest.
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